Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf eine/einen Dolmetscher/in in der gewünschten Sprache zur Verfügung. Unsere Bandbreite der angebotenen Sprachen entnehmen Sie der Kategorie Sprachen.
Die Preise einer Dolmetschertätigkeit orientiert sich an das JVEG Gesetz und entspricht wie folgt:
Konsekutiv (Zeitversetzt) : 75 Euro
Simultandolmetschen 80-100 Euro je nach Zielsprache und Art des Einsatzes.
Chuchotage bzw. Flüsterdolmetschen 80-100 Euro je nach Zielsprache und Art des Einsatzes.
Alle Preise sind exclusiv 19% Mwst.
Tü bzw. Telefonüberwachung nach Vereinbarung
Übersetzungspreise:
Eine Übersetzung wird in der Regel nach Anzahl der Buchstaben bezw. Zeilen abgerechnet.Üblich gelten 55 Zeichen (inkl.Lehrzeichen) als einen Satz.
Die Preise variieren von einer Sprachen zur Anderen. Die Preise richten sich in der Regel nach der Zielsprache. Egal ob es sich um juristische Texte, wissenschaftliche Dokumente, allgemeine Pressemitteilungen oder sonstiges handelt. Lassen Sie sich gerne bei uns beraten und einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Ihre Anfragen können Sie uns gerne per Mail zukommen lassen.
Wir beraten arabische Firmen, die in Deutschland eine Nierderlassung planen möchten. Wir stehen Ihnen zur Seite bei den Erstellungen, Erledigungen und Umsetzungen Ihrer Pläne.
Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie gerne, sich durch den deutschen Verwaltungs und Behördendschungel, durchzukämpfen und übernehmen sämtliche Behördengänge, Beantragungen von Lizenzen, Einträge und führen Vorgespräche bei den zuständigen Ministerien.
Sowohl rechtlicher Hinsicht als auch den wirtschaftlichen Aspekten, werden akribisch und professionell bei der Implementation der Pläne berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise:
- Die Preise sind Richtpreise und variieren je nach Größe des Auftrags und gelten nur für gut leserliche Texte.
- Expresszuschlag für Eilübersetzungen ist in Höhe von 25%-50%, je nach Menge, Art und Text des zu übersetzenden Auftrages
- Ein Auftrag gilt als erteilt und ist abzurechnen, sofern eine Auftragsbestätigung vorliegt
- Eine Überbeglaubigung, Apostille oder die Legalisation einer übersetzten Urkunde, kann auf Wunsch des Auftraggebers, von unserem Büro aus bei den entsprechenden Behörden, Botschaften veranlasst werden
- Reklamationen bzw. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach dem Sendedatum deklariert werden. Unberechtigte Reklamationen werden inkl. Bearbeitungsgebühr und 55 Euro Stundensatz in Rechnung gestellt .
- Die Sprachbrücke und deren freie Mitarbeiter verpflichten sich der Schweigepflicht und Geheimhaltung. Desweiteren sind unsere Übersetzer über die rechtlichen Folgen einer nicht fachgerechten übersetzung aufmerksam gemacht worden.
Gerichtstand Hamburg. Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Änderung und Irrtümer sind vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich Exkl. 19 % MwSt.